Rechnungsstellung

Rechnungsstellung

Die verschiedenen Kostenarten werden in unterschiedlicher Form in Rechnung gestellt.

Die Pensions- und Betreuungskosten für den Aufenthalt sowie allfällige Kosten für Zusatzleistungen werden den Bewohnenden in Rechnung gestellt.

Bei den Pflegekosten ist zwischen den Beiträgen der Krankenversicherung und dem Eigenanteil der Bewohnenden zu unterscheiden. Die Bewohnenden erhalten eine Rechnung über den Eigenanteil, der maximal CHF 23.00 pro Tag beträgt.

Die Krankenkassenbeiträge, die je nach Pflegebedarfsstufe variieren, werden in der Regel direkt der Versicherung in Rechnung gestellt (System tiers payant). Diese vergütet den Beitrag im Normalfall wiederum direkt der Pflegeinstitution. Die Bewohnenden haben mit den entsprechenden Geldflüssen also gar nichts zu tun.

In seltenen Fällen werden die Krankenkassenbeiträge den Bewohnenden in Rechnung gestellt (System tiers garant). Mit der Rechnungskopie als Rückforderungsbeleg können die Beiträge bei der Krankenversicherung zurückgefordert werden.

Die Pflegerestkosten der öffentlichen Hand werden ebenfalls den Bewohnenden in Rechnung gestellt. Mit der Rechnungskopie als Rückforderungsbeleg können die Pflegerestkosten bei der Gemeinde monatlich zurückgefordert werden. Einige Institutionen übernehmen das Einreichen des Rückforderungsbelegs an den Kanton, so dass die Bewohnenden bzw. Angehörigen damit nicht belastet werden.

Voraussetzung für die Erstattung der Pflegerestkosten durch die Ausgleichskasse des Kantons ist eine erstmalige Anmeldung zur Restkostenfinanzierung bei der AHV-Zweigstelle am Wohnsitz des Antragsstellers. Bei EL-Bezügern ist dies nicht erforderlich. Die Erstanmeldung für die Pflegerestkosten erfolgt mit dem Formular ‚Anmeldung für Pflegefinanzierung‘, welches der AHV-Zweigstelle der betreffenden Gemeinde zusammen mit einer Heimtaxbestätigung eingereicht werden muss.

SVZ

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