Übersicht Finanzierung eines stationären Aufenthalts in einer Pflegeinstitution
Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Fragen im Rahmen der Finanzierung eines Aufenthalts in einer Pflegeinstitution im Kanton Thurgau. Zum Beispiel: Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie hoch sind diese Kosten? Wie setzen sich die Kosten zusammen? Wie kann der Aufenthalt im Heim dauerhaft finanziert werden? Wo und wie kann ich Anträge zur Unterstützung der Finanzierung stellen? Wie setzt sich meine Rechnung zusammen?
Grundsätzlich gibt es dazu zu sagen, dass das Sozialversicherungssystem der Schweiz so tragfähig ist, dass es sowohl gewünschte als auch benötigte Heimplätze finanzieren kann. „Es ist völlig unbestritten und aufgrund der Gesetzgebung gewährleistet, dass sich auch in Zukunft alle Pflegebedürftigen einen Heimaufenthalt leisten können. Aufenthalt, Betreuung und Pflege auf qualitativ einwandfreiem Niveau ist durch das Netz aller Sozialversicherungen ohne Einschränkung gewährleistet.“ (vgl. CURAVIVA CH). Der Standard muss im Einzelfall jedoch mit den verfügbaren finanziellen Ressourcen übereinstimmen.
2023.01.01 Merkblatt Finanzierung Heimaufenthalt | 195 KB |