Akut- und Übergangspflege im Kanton Thurgau
Die Akut- und Übergangspflege ist eine Leistung, welche im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung in Kraft getreten ist. Sie wird nach einem Spitalaufenthalt vom Spitalarzt verordnet und kann maximal 14 Tage dauern. Voraussetzungist, dass die akuten gesundheitlichen Probleme im Spital behandelt und stabilisiert wurden und kein Bedarf an einem Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik besteht. Ziel ist es, die gewohnten Fähigkeiten mit Unterstützung von qualifiziertem Personal wiederzuerlangen. Folgende Heime haben sich auf das Angebot der „Akut- und Übergangspflege“ im Kanton Thurgau spezialisiert:
Zentrum Bindersgarten Tägerwilen
Eine wesentliche Grundlage in der Zusammenarbeit aller beteiligten Leistungserbringer bildet das "Übergeordnete Konzept der Leistungserbringer zur Umsetzung der Akut- und Übergangspflege" vom 01. Mai 2012.